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Arbeitssicherheit in Betrieben ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Kern des Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); ergänzt wird es durch Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung und durch die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Wie streng die Anforderungen im Einzelfall sind, hängt von Art, Größe und Tätigkeit des Betriebs ab – deshalb lassen sie sich nicht eins zu eins auf alle Unternehmen übertragen. Das Ziel bleibt aber immer dasselbe: die Gesundheit der Beschäftigten schützen und Unfälle vermeiden.
Welche Vorschriften den Arbeitsschutz regeln
Das Arbeitsschutzgesetz bildet den Rahmen und wird durch speziellere Verordnungen und technische Regeln ausgefüllt. Hinzu kommen die DGUV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Überwacht wird die Einhaltung im sogenannten dualen Arbeitsschutzsystem: Auf der einen Seite stehen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder – je nach Bundesland etwa Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz –, auf der anderen Seite die Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Beide kontrollieren die Betriebe und beraten sie zugleich.
Gebündelte Informationen für Unternehmen bietet auch das offizielle Portal Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Statistischen Bundesamtes.
Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, ihre Wirksamkeit prüfen und an veränderte Bedingungen anpassen (§ 3 ArbSchG). Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung: Für jeden Arbeitsplatz sind die möglichen Gefährdungen zu ermitteln und passende Schutzmaßnahmen festzulegen (§ 5 ArbSchG). Daraus ergibt sich, welche Schutzausrüstung nötig ist – etwa Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe oder Sicherheitshelm – und welche Regeln beim Bedienen von Maschinen gelten.
Auch die Beschäftigten haben Pflichten: Sie müssen nach ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden und erkannte Gefahren melden (§ 15 ArbSchG). Arbeitssicherheit ist damit eine gemeinsame Aufgabe von Betrieb und Belegschaft.
Unterweisung und Sicherheitskennzeichnung
Damit Vorschriften im Alltag ankommen, müssen Beschäftigte unterwiesen werden – bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 ArbSchG). Die Unterweisung ist an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und regelmäßig zu wiederholen. Nach der DGUV Vorschrift 1 muss sie mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.
Ein weiteres Mittel ist die Sicherheitskennzeichnung. Schilder erinnern mit einem Blick an Gefahren und Schutzregeln und lassen sich an Wänden oder direkt an Maschinen anbringen. Frei erfinden darf man die Zeichen dabei nicht: Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist über die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A1.3 geregelt, die auf die genormten Zeichen der DIN EN ISO 7010 verweist. Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen sind dadurch bundesweit einheitlich und auch ohne Sprachkenntnisse verständlich.
Was bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz droht
Verstöße gegen den Arbeitsschutz können teuer werden. Ordnungswidrigkeiten nach § 25 ArbSchG lassen sich mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro ahnden; schwere oder beharrliche Verstöße, die Leben oder Gesundheit gefährden, können nach § 26 ArbSchG sogar als Straftat verfolgt werden. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Folgen im Betrieb: Hält sich eine beschäftigte Person nicht an Sicherheitsregeln, sind je nach Schwere eine Abmahnung oder – bei gravierenden oder wiederholten Verstößen – auch eine Kündigung möglich. Eine feste Zahl von Abmahnungen, nach der zwingend gekündigt werden dürfte, gibt es rechtlich nicht; entscheidend ist der Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Welche gesetzlichen Vorschriften regeln den Arbeitsschutz in Deutschland?
Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird durch Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung konkretisiert und durch die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) der Unfallversicherungsträger ergänzt.
Wer überwacht die Einhaltung der Arbeitssicherheit im Betrieb?
Deutschland hat ein duales Arbeitsschutzsystem. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder (etwa Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) und die Unfallversicherungsträger – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – überwachen die Betriebe gemeinsam.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften?
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 25 ArbSchG); bei schweren oder beharrlichen Verstößen kommt eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht (§ 26 ArbSchG). Für Beschäftigte sind zudem arbeitsrechtliche Folgen wie Abmahnung oder Kündigung möglich.
Wie oft müssen Sicherheitsunterweisungen wiederholt werden?
Nach der DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung mindestens einmal jährlich erfolgen. Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen – bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien (§ 12 ArbSchG).
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information, erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung.