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Eine Umschulung ist eine Ausbildung oder Qualifizierung für ein neues Berufsfeld. Sie vermittelt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine andere berufliche Tätigkeit nötig sind, und schafft so die Grundlage für einen Berufswechsel. Ziel ist es, die eigenen Einsatzmöglichkeiten auf dem aktuellen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Man unterscheidet zwei Formen. Bei der schulischen Umschulung findet die Ausbildung überwiegend an einer Schule oder bei einem Bildungsträger statt, die Praxis wird über Praktika in Betrieben abgedeckt. Bei der dualen (betrieblichen) Umschulung wechseln sich Theorie in der Berufsschule und Praxis im Betrieb regelmäßig ab.
Wie lange eine Umschulung dauert, hängt vom Zielberuf ab. In der Regel wird sie gegenüber der regulären Erstausbildung verkürzt und umfasst rund zwei Drittel der üblichen Ausbildungszeit – bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das meist zwei Jahre. Vorhandene theoretische oder praktische Vorkenntnisse können zusätzlich angerechnet werden. Wer etwa bereits als Pflegehelferin oder Pflegehelfer gearbeitet hat, kann die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unter Umständen verkürzt abschließen.
Wann wird eine Umschulung notwendig?
Sehr unterschiedliche Gründe können eine Umschulung nötig oder sinnvoll machen:
- Gesundheit: Häufig sprechen gesundheitliche Einschränkungen dafür, weil sie die Ausübung des erlernten Berufs erschweren oder unmöglich machen. Betroffen sind auch Menschen, deren ursprünglicher Beruf auf dem heutigen Arbeitsmarkt kaum noch existiert.
- Unzufriedenheit im Beruf: Im Laufe des Berufslebens stellt sich womöglich heraus, dass der ausgeübte Beruf dauerhaft Frust erzeugt und doch nicht der richtige ist.
- Arbeitslosigkeit: Eine lang anhaltende Arbeitslosigkeit vergrößert den Abstand zu einer sich stetig verändernden Arbeitswelt; die Anforderungen im erlernten Beruf haben sich oft stark gewandelt.
- Längere Abwesenheit: Ähnliches gilt nach längerer Abwesenheit durch Krankheit, Elternzeit oder Familienphase, wenn aktuelles Fachwissen zu Prozessen und Abläufen fehlt.
Welche Voraussetzungen gelten?
Über eine geförderte Umschulung entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Gesetzliche Grundlage ist § 81 SGB III. Gefördert wird, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht oder ein Berufsabschluss fehlt, wenn die persönliche Eignung für die Maßnahme gegeben ist und wenn Maßnahme und Träger nach der AZAV zugelassen sind. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Teilnahme in der Regel erforderlich. Wichtig: Anträge und Unterlagen müssen vor Beginn der Umschulung vorliegen, die Zusage muss vorab erfolgen.
Wer trägt die Kosten?
Liegt Arbeitslosigkeit vor oder droht sie, kann die Agentur für Arbeit die Umschulung fördern und dafür einen Bildungsgutschein ausstellen. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung – einen automatischen Rechtsanspruch gibt es nicht; über die Förderung wird in einem persönlichen Beratungsgespräch entschieden.
Sind gesundheitliche Gründe ausschlaggebend, kommt die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträgerin infrage. Sie finanziert Umschulungen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation), wenn der bisherige Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei einer betrieblichen Umschulung zahlt der Betrieb in der Regel eine Ausbildungsvergütung, die ihm anteilig erstattet werden kann. Bei einer schulischen Umschulung übernimmt bei Bewilligung der Kostenträger die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Für wen eignet sich eine Umschulung?
Eine Umschulung eignet sich für Erwachsene, die ihren Beruf aus gesundheitlichen, arbeitsmarktbezogenen oder persönlichen Gründen wechseln müssen oder wollen und die dafür nötige Motivation und Eignung mitbringen. Mit einem zweiten anerkannten Berufsabschluss eröffnet sie eine neue berufliche Perspektive.
Häufige Umschulungsberufe
Besonders oft werden Umschulungen in diesen Berufen angeboten:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann (seit 2020 generalistisch; früher u. a. Altenpfleger/-in)
- Pflegehelfer/-in
- Verkäufer/-in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Kaufmann/-frau für Büromanagement (früher Bürokaufmann/-frau)
- Fachinformatiker/-in
- Industriekaufmann/-frau
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Umschulung in der Regel?
Meist etwa zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf dauert die Umschulung deshalb in der Regel zwei Jahre. Angerechnete Vorkenntnisse können sie zusätzlich verkürzen.
Wer übernimmt die Kosten einer Umschulung?
Je nach Situation die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) oder – bei gesundheitlichen Gründen – die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Beides sind Einzelfallentscheidungen ohne automatischen Rechtsanspruch.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine geförderte Umschulung erfüllen?
Gefördert wird in der Regel, wenn Arbeitslosigkeit besteht oder droht oder ein Berufsabschluss fehlt, die persönliche Eignung vorliegt und die Maßnahme nach der AZAV zugelassen ist. Die Bewilligung muss vor Beginn der Umschulung erfolgen.
Kann ich während der Umschulung finanzielle Unterstützung erhalten?
Ja. Bei einer von der Agentur für Arbeit geförderten Umschulung kann eine Entgeltersatzleistung (etwa Arbeitslosengeld) weitergezahlt werden; bei einer beruflichen Reha zahlt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Bei einer betrieblichen Umschulung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab.