Umschulung – wenn erforderlich

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Eine Umschulung ist eine Ausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung zu einem sinnhaften, neuen Berufsfeld. Mit der Umschulung werden Befähigungen und Kenntnisse für eine andere berufliche Tätigkeit erworben oder vertieft. Ziel ist es, bessere Einsatzmöglichkeiten für den aktuellen Arbeitsmarkt zu erlangen.

Es gibt rein schulische Umschulungen (Theorie) und duale Umschulungen (Theorie und Praxis). Bei der dualen Umschulung wechseln sich Theorie und Praxis turnusmäßig ab. Die Theorie findet an einer Schule statt, wobei die Orte und Betriebe für die Praxisteile fortlaufend wechseln können.
Die Umschulung schafft die Grundlage für eine neue Tätigkeit, für den Berufswechsel.

Eine Umschulung richtet sich durchaus nach den Vorkenntnissen aus. Diese können theoretischer oder praktischer Natur sein und die Dauer der Umschulung positiv beeinflussen. Eine Altenpflegehelferin mit langjähriger Berufserfahrung hat mit Sicherheit die Möglichkeit eine verkürzte zweijährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin zu absolvieren. Die eigentliche Dauer der Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin beträgt drei Jahre.

Wann wird eine Umschulung notwendig?

Die unterschiedlichsten Gründe können jemanden in eine Situation versetzen, die eine Umschulung nötig oder das Anstreben einer Umschulung sinnvoll macht.
*Gesundheit
Ausschlaggebend sind zumeist gesundheitliche Gründe, die es kaum oder nicht mehr möglich machen, den eigentlichen Beruf auszuüben. Weiterhin betrifft es auch Menschen, die einst einen Beruf erlernt haben, welcher in dieser Form auf dem heutigen Arbeitsmarkt leider nicht mehr existent ist.
*Probleme im Beruf
Ich Laufe des Berufslebens stellt sich wohlmöglich heraus, dass der ausgeübte Beruf nur Frust und Unzufriedenheit erzeugt und somit doch nicht der richtige ist.
*Arbeitslosigkeit
Eine langanhaltende Arbeitslosigkeit führt zu einem großen Abstand zur stetig sich verändernden Arbeitswelt. Die Anforderungen im erlernten Beruf wieder tätig zu werden, haben sich extrem gewandelt.
*Längere Abwesenheit
Gleiches gilt für die längere Abwesenheit durch Krankheit, Elternzeit oder Erziehung des Kindes. Das aktuelle Wissen für Prozesse und Abläufe fehlen derart, dass der Beruf ohne Umschulung nicht mehr ausgeübt werden kann.

Was wird vorausgesetzt?

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller für Kostenübernahme einer Umschulung bereits einen Beruf erlernt hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Teilnehmer müssen über angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, Eine Einstellung in diesem erlernten Beruf auf dem Arbeitsmarkt ist nicht möglich, da es einerseits keine derartigen Stellen mehr gibt oder andererseits eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Diese Beeinträchtigung wird durch das Arbeitsamt geprüft.

Wann bezahlt das Arbeitsamt die Umschulung?

Nun erfolgt eine Förderung oder Finanzierung einer Umschulung durch das Arbeitsamt immer dann, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt oder für die aktuelle Tätigkeit Arbeitslosigkeit droht. Die Entscheidung durch das Arbeitsamt liegt jedoch im Einzelfall. Zwar haben persönliche Gründe für eine Umschulung selbst keine Bedeutung. Sie sind aber ein wichtiger Faktor dafür, wenn das Arbeitsamt Fakten sammelt und Zusammenhänge erkennen möchte, um über die Finanzierung für die Umschulung zu entscheiden.
Auch mit Hilfe des Rentenversicherungsträgers werden Umschulungen finanziert. Dies ist dann der Fall, wenn gesundheitliche Probleme bestehen, die die Ausübung des Berufes ganz oder auch teilweise nicht mehr möglich machen.

Wichtig ist, dass vor Beginn einer Umschulung alle Anträge und Unterlagen beim Arbeitsamt einzureichen sind und die Zusage vorab erfolgen muss. Wird eine duale Umschulung in einem Betrieb angestrebt, wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die anteilig dem Betrieb durch das Arbeitsamt erstattet werden kann. Bei einer schulischen Umschulung trägt bei Zusage das Arbeitsamt die Kosten für die Vergütung. In diesem Zusammenhang wird dann der sogenannte Bildungsgutschein erteilt.

Für wen eignet sich eine Umschulung?

Die spezielle Eignung für Umschulungen ist nicht darstellbar. Eine Umschulung eignet sich in jedem Fall für jeden, der die Möglichkeit einer neuen, guten Perspektive durch einen erlernten zweiten Beruf geboten bekommt. Dies ist auch mit Blick auf die großen Chancen des derzeitigen Arbeitsmarktes so zu sehen.

Die häufigsten Umschulungen, die angeboten werden sind:
– Examinierte/r Altenpfleger/-in
– Altenpflegehelfer/-in
– Einzelhandelsverkäufer/-in
Bürokaufmann/-frau
– Fachinformatiker/-in
– Industriekaufmann/-frau

Weblinks zum Thema Umschulungen:

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