Grenzpendler Schweiz: Bewilligung, Steuern und Krankenversicherung im Überblick

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Als Grenzpendler – amtlich Grenzgänger – bezeichnet man Menschen, die in einem Land wohnen und in einem anderen arbeiten und dafür regelmäßig über die Grenze pendeln. Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, verbindet dabei meist die höheren Schweizer Löhne mit den niedrigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland. Damit das aufgeht, sind vor allem drei Dinge zu klären: die Arbeitsbewilligung, die Besteuerung und die Krankenversicherung.

Schaubild: Grenzpendler Deutschland–Schweiz

Grenzpendler Schweiz: die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Grundlage für die Arbeit in der Schweiz ist die Grenzgängerbewilligung, der sogenannte Ausweis G. Für Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Staaten gelten dafür im Wesentlichen diese Bedingungen:

  • ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber (befristet oder unbefristet, aber schriftlich),
  • Wohnsitz und Lebensmittelpunkt bleiben im Ausland,
  • Rückkehr an den Wohnort grundsätzlich täglich, mindestens aber einmal pro Woche.

Bei einem unbefristeten Vertrag oder einem befristeten Vertrag über mehr als ein Jahr gilt die Bewilligung bis zu fünf Jahre; bei kürzeren Verträgen entspricht sie der Vertragsdauer. EU-/EFTA-Bürger dürfen dabei überall in der EU/EFTA wohnen und in der ganzen Schweiz arbeiten – eine feste Grenzzone gibt es nicht mehr.

Lebenshaltungskosten und Einkommen

Der wirtschaftliche Reiz des Grenzpendelns liegt in der Kombination aus Schweizer Gehalt und deutschen Preisen. Wohnkosten – ob Miete oder Kauf – sind in Deutschland meist deutlich niedriger, und auch Lebensmittel sind im Schnitt günstiger als in der Schweiz. Wer in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, hat deshalb oft mehr Netto zur Verfügung als bei einer vergleichbaren Stelle in Deutschland. Wie viel davon im Einzelfall bleibt, hängt allerdings stark von Beruf, Kanton und persönlicher Situation ab.

Deutsch-Schweizer Grenze
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), Deutsch-Schweizer Grenze Konstanz – B 33n-4755, CC BY-SA 4.0

Steuern: Wo zahlt man als Grenzgänger?

Vorab: Das ist keine Steuerberatung, und Regelungen können sich ändern – alle Angaben daher ohne Gewähr. Die Besteuerung von Grenzgängern ist im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt (Artikel 15a).

Der Arbeitslohn ist grundsätzlich im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, steuerpflichtig. Die Schweiz darf zusätzlich eine Quellensteuer von höchstens 4,5 Prozent des Bruttolohns einbehalten; sie wird direkt über die Lohnabrechnung abgezogen. Damit der Arbeitgeber nicht mehr abzieht, braucht man eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts. Diese Schweizer Quellensteuer von bis zu 4,5 Prozent wird anschließend auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Die Einkünfte gibt man in Deutschland über die Anlage N-Gre an.

Wichtig ist die sogenannte 60-Tage-Regel: Kehrt man an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht an den Wohnort zurück, entfällt der Grenzgängerstatus – und damit ändert sich die steuerliche Behandlung. Bei komplexeren Fällen ist eine Beratung durch einen auf beide Länder spezialisierten Steuerberater sinnvoll.

Krankenversicherung: das Optionsrecht

Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort grundsätzlich krankenversicherungspflichtig (Erwerbsortsprinzip nach dem Schweizer KVG). Deutsche Grenzgänger haben aber ein Optionsrecht: Sie können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen und sich stattdessen in Deutschland versichern.

In der Praxis führt das zu zwei Wegen:

  • Versicherung in der Schweiz nach dem KVG-System (mit einer jährlichen Kostenbeteiligung, der sogenannten Franchise), oder
  • Befreiung über das Optionsrecht und Versicherung in Deutschland – gesetzlich oder privat.

Die einmal getroffene Wahl gilt grundsätzlich für die Dauer der Grenzgängertätigkeit, weshalb sich ein Vergleich von Leistungen und Kosten vor der Entscheidung lohnt.

Nachteile und Herausforderungen

Grenzpendeln hat auch Schattenseiten. Das tägliche Pendeln kostet Zeit und Geld, und lange Wege bedeuten häufige Abwesenheit von zu Hause. Die räumliche Distanz zu Familie und Freunden kann belasten. Sprachlich ist Schweizerdeutsch im Alltag oft eine Hürde, was Kontakte am Arbeitsort erschweren kann. Und wer vor Ort etwas unternimmt oder einkauft, zahlt die höheren Schweizer Preise. Ob sich das Pendeln lohnt, ist deshalb eine sehr individuelle Rechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wo müssen Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz ihre Steuern zahlen?

Grundsätzlich im Wohnsitzstaat Deutschland. Die Schweiz behält zusätzlich eine Quellensteuer von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns ein, die in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Wie hoch ist die Quellensteuer für Grenzgänger in die Schweiz?

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (Artikel 15a) höchstens 4,5 Prozent des Bruttolohns. Voraussetzung für diese Begrenzung ist eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts.

Welche Krankenversicherung ist für Grenzgänger in die Schweiz sinnvoll?

Grenzgänger sind zunächst in der Schweiz versicherungspflichtig, können sich aber innerhalb von drei Monaten über das Optionsrecht befreien lassen und in Deutschland – gesetzlich oder privat – versichern. Was günstiger ist, hängt von Einkommen, Familie und gewünschten Leistungen ab; ein Vergleich lohnt sich.

Welche Voraussetzungen muss man als Grenzgänger in die Schweiz erfüllen?

Man braucht eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Dafür sind ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber, ein Wohnsitz im Ausland und die regelmäßige Rückkehr an den Wohnort – mindestens einmal pro Woche – erforderlich.