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Das Standesamt beurkundet die zentralen Ereignisse eines Lebens – Geburt, Eheschließung und Tod – und stellt die dazugehörigen Urkunden aus. Die Amtshandlungen selbst nimmt der Standesbeamte vor: Er führt die Personenstandsregister, prüft die rechtlichen Voraussetzungen und traut Paare. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben ein Standesamt übernimmt, welche Voraussetzungen für eine standesamtliche Trauung gelten und wie eine Trauung abläuft.
Standesamt und Standesbeamter: Aufgaben und Funktionen
Neben der Eheschließung erfüllt das Standesamt zahlreiche weitere Aufgaben. In den Personenstandsregistern werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle einer Stadt oder Gemeinde geführt. Die Zuständigkeiten können je nach Bundesland und Gemeinde leicht abweichen; im Kern sind es aber diese Tätigkeiten der Standesämter in Deutschland, die der Standesbeamte ausführt.
Die zentralen Aufgaben im Überblick:
- Geburtsbeurkundung: Wird ein Kind geboren, muss dies beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt und beurkundet werden. Das Standesamt stellt daraufhin die Geburtsurkunde aus. In vielen Gemeinden ist die Beantragung einer Geburtsurkunde inzwischen online möglich.
- Eheschließung: Paare, die heiraten möchten, melden dies beim Standesamt an. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen, führt die Trauung durch und stellt anschließend die Eheurkunde aus.
- Beurkundung von Lebenspartnerschaften: Bestehende Lebenspartnerschaften werden – ähnlich wie Eheschließungen – beim Standesamt beurkundet.
- Sterbefälle: Ein Todesfall muss beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden; das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
- Namensänderungen: Das Standesamt ist für bestimmte Namensänderungen zuständig, etwa im Rahmen einer Eheschließung oder bei der Annahme eines Kindes.
- Vaterschaftsanerkennung: Erkennt ein Mann die Vaterschaft für ein Kind an, wird dies beim Standesamt beurkundet.
- Adoptionen: Auch die Adoption eines Kindes wird vom Standesamt beurkundet.
- Archivierung: Das Standesamt bewahrt die Personenstandsregister auf und hält sie über viele Jahre zugänglich.
- Beratung: Das Standesamt berät Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Personenstandsrechts, etwa zu den Voraussetzungen einer Eheschließung oder zum Namensrecht.
Auch beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister lassen sich beim Standesamt beantragen.
Voraussetzungen für eine standesamtliche Trauung
Um in Deutschland standesamtlich heiraten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ehemündigkeit: Beide Partner müssen volljährig sein und dürfen nicht bereits verheiratet sein. Die Ehe ist in Deutschland erst ab 18 Jahren möglich; seit 2017 sind Ausnahmen für Minderjährige ausgeschlossen (§ 1303 BGB).
- Ehefähigkeitszeugnis: Für Deutsche, die im Inland heiraten, ist ein Ehefähigkeitszeugnis in der Regel nicht nötig. Ausländische Staatsangehörige benötigen dagegen häufig einen Nachweis aus ihrem Heimatland, dass dort keine Hindernisse für die Eheschließung bestehen.
- Gültige Ausweisdokumente: Beide Partner legen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Aufenthaltsbescheinigung: Diese stellt das Einwohnermeldeamt aus; sie bestätigt Wohnsitz und Familienstand.
- Geburtsurkunden: Beide Partner legen ihre Geburtsurkunden vor. Für in Deutschland Geborene reicht meist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
- Anmeldung beim Standesamt: Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt an einem der Wohnsitze des Paares.
Je nach Situation können weitere Dokumente nötig sein, etwa bei geschiedenen oder verwitweten Partnern.
Wie läuft eine standesamtliche Trauung ab?

Eine standesamtliche Trauung ist in erster Linie ein formeller Akt. Meist dauert die eigentliche Zeremonie nicht länger als 20 bis 30 Minuten. In vielen Standesämtern findet sie in einem festlich gestalteten Trausaal statt.
Das Brautpaar und die geladenen Gäste erscheinen zum vereinbarten Termin. Trauzeugen sind seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr erforderlich; auf Wunsch des Paares können jedoch bis zu zwei Trauzeugen benannt werden (§ 1312 BGB).
Nach der Begrüßung durch den Standesbeamten und der Prüfung der Personalien folgt eine kurze Ansprache. Anschließend verliest der Standesbeamte die Eheerklärung – dann kommt der wichtigste Teil der Zeremonie.
Der Standesbeamte fragt beide Partner einzeln, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Die traditionelle Antwort ist ein klares „Ja“. Danach folgen der Kuss als Ehepaar und der Tausch der Ringe. Anschließend wird die Eheurkunde unterschrieben; sind Trauzeugen anwesend, unterzeichnen sie ebenfalls.
Zum Abschluss überreicht der Standesbeamte dem Paar die Eheurkunde als offizielles Dokument der Eheschließung und richtet oft noch einige Worte an die Frischvermählten. Häufig werden Brautpaar und Gäste mit Musik und Applaus aus dem Trausaal verabschiedet.
Kann man den Ort der standesamtlichen Trauung wählen?
Ja. In vielen Städten und Gemeinden gibt es neben dem Standesamt weitere genehmigte Trauorte, etwa historische Gebäude, Schlösser oder Außenlocations. Solche Orte sind beliebt und entsprechend schnell ausgebucht – eine frühzeitige Terminreservierung ist daher ratsam. Auch über die Gegebenheiten vor Ort (Musik, Bestuhlung, Dekoration) sollte man sich informieren.
Wer in einer anderen Stadt oder Gemeinde heiraten möchte, meldet die Eheschließung dort an. In der Regel wird dafür die örtliche Zuständigkeit übertragen; einige Standesämter erheben hierfür eine Gebühr.
Was kostet eine standesamtliche Trauung?
Die Gebühren für eine standesamtliche Trauung legen die Länder und Kommunen in ihren Gebührensatzungen fest; sie unterscheiden sich daher regional. Für eine Trauung während der regulären Öffnungszeiten liegen sie – als grobe Orientierung – häufig im Bereich von etwa 60 bis 100 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen zum Beispiel für Sondertermine (etwa am Samstag), besondere Trauorte oder wenn ausländische Staatsangehörige beteiligt sind. Das zuständige Standesamt nennt die genauen Gebühren.
Fazit
Das Standesamt ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für viele wichtige Lebensereignisse – von der Geburt bis zur Eheschließung. Wer standesamtlich heiraten möchte, sollte sich frühzeitig informieren und die nötigen Unterlagen zusammenstellen. Für beliebte Trauorte empfiehlt sich eine rechtzeitige Terminreservierung. Weitere Hinweise zur standesamtlichen Trauung geben die örtlichen Standesämter.
Häufig gestellte Fragen
Welche Ausbildung braucht man, um Standesbeamter zu werden?
Standesbeamter ist kein eigenständiger Ausbildungsberuf. Standesbeamtinnen und Standesbeamte werden von der Gemeinde bestellt und kommen in der Regel aus der öffentlichen Verwaltung – etwa als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachwirte beziehungsweise mit einer Laufbahnbefähigung für den öffentlichen Dienst. Vor der Bestellung ist eine fachspezifische Schulung nötig, zum Beispiel ein Einführungslehrgang an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf; anschließend besteht eine regelmäßige Fortbildungspflicht.
Welche Unterlagen benötigt man für die Anmeldung einer standesamtlichen Trauung?
Erforderlich sind in der Regel gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass), eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beziehungsweise die Geburtsurkunde sowie eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts. Bei ausländischen Staatsangehörigen kommt häufig ein Ehefähigkeitszeugnis hinzu. Geschiedene oder verwitwete Personen legen zusätzliche Nachweise (etwa zur Auflösung der Vorehe) vor. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, klärt das zuständige Standesamt.
Braucht man Trauzeugen für die standesamtliche Trauung?
Nein. Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen für eine gültige Eheschließung nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch des Paares können aber bis zu zwei Trauzeugen benannt werden, die die Eheurkunde mitunterzeichnen (§ 1312 BGB).
Kann man die standesamtliche Trauung auch außerhalb des Standesamtes durchführen lassen?
Ja. Viele Städte und Gemeinden bieten neben dem Standesamt weitere genehmigte Trauorte an, etwa historische Gebäude, Schlösser oder Außenlocations. Solche Orte sind oft früh ausgebucht, daher lohnt eine rechtzeitige Terminreservierung. Für eine Trauung in einer anderen Gemeinde muss die Eheschließung dort angemeldet werden.