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Eine gute Idee und der Wille, selbst etwas zu erschaffen, bilden die Basis für die Selbstständigkeit. Es kommt aber nicht allein auf Ehrgeiz und Kreativität an. Zudem müssen Sie bei der Unternehmensgründung einige Hürden überwinden. Wie das funktionieren kann, erfahren Sie hier.
Chancen und Herausforderungen einer Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig macht, ist sein eigener Herr und niemandem untergeordnet. Er kann sein Unternehmen ganz nach seinen Vorstellungen führen, neue Ideen umsetzen und sogar zum Arbeitgeber werden. Allerdings tragen Selbstständige auch die ganze Verantwortung, weswegen die Gründung wohldurchdacht und gut vorbereitet sein sollte. Wichtige Unternehmens-Grundlagen wie Steuern und Buchführung sind unbedingt zu beachten. Zum Beispiel sollten Sie bereits zu Beginn klären, welche Steuerarten für Sie relevant sind und ob Sie Geschäftsvorfälle zweifach buchen müssen oder ob auch die einfache Buchführung ausreicht.
Die richtige Rechtsform finden
Schon vor der Anmeldung bei den Behörden sollten sich Gründer und Gründerinnen für eine Rechtsform entscheiden. Sie kann später noch geändert werden, ist also nicht in Stein gemeißelt, gibt aber zunächst die Richtung vor. Möglich sind unter anderem diese Rechtsformen:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Eingetragener Kaufmann
- Offene Handelsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Welche davon für Sie am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei manchen ist ein Startkapital notwendig, bei anderen haften Sie mit Ihrem Privatvermögen und wieder andere sind nur dann möglich, wenn es mindestens zwei Gründer und Gründerinnen gibt. Um keine Fehlentscheidung zu treffen, lassen Sie sich diesbezüglich am besten beraten.
Wichtige Anmeldungen tätigen und Steuern zahlen
In Deutschland kann nahezu jeder ein eigenes Unternehmen gründen. Einschränkungen gibt es bei handwerklichen Betrieben. Für die Gründung müssen Sie in der Regel eine Ausbildung im jeweiligen Gewerk besitzen oder sogar einen Meister vorweisen können. Das ist zum Beispiel beim Beruf Maler der Fall. Überprüfen Sie also zunächst, ob es irgendwelche Bedingungen für eine Unternehmensgründung in der gewünschten Branche gibt. Anschließend müssen Sie sich um die Anmeldungen bei den Behörden kümmern. Üblicherweise gehen Sie so vor:
- Sie melden Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt an.
- Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt.
- Jetzt füllen Sie noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und senden ihn an das zuständige Finanzamt.
Freiberufler müssen sich übrigens nicht beim Gewerbeamt melden und dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Sie können den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt ausfüllen und losschicken. Nachdem alle Anmeldungen vorgenommen worden sind, kommen auf Unternehmer verschiedene steuerliche Pflichten zu: Sofern es sich um ein Gewerbe handelt, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Einzelunternehmer entrichten außerdem ganz normal Einkommenssteuer auf ihren Gewinn. Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die je nach Umsatz entweder monatlich oder vierteljährlich angemeldet und gezahlt werden muss. Im ersten Jahr und im Folgejahr ist sie jedoch immer monatlich anzumelden.
Wichtig zu wissen: Bei einem voraussichtlichen Umsatz von unter 22.000 Euro im Gründungsjahr können Gründer und Gründerinnen zur Kleinunternehmerregelung optieren. Das können Sie bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben. Dann sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, was deutlich weniger Bürokratie bedeutet, aber auch heißt, dass keine Vorsteuer abgesetzt werden kann. Dieses Vorgehen lohnt sich also nur für Unternehmen, die geringe Betriebsausgaben haben.
Doppelte oder einfache Buchführung?
Unternehmen sind verpflichtet, Ihrer Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form zu berücksichtigen. Sie sollen gewährleisten, dass Ausgaben und Einnahmen in unveränderter Art und nachvollziehbar gespeichert werden. Für viele Gründer und Gründerinnen stellt sich am Anfang ihres Unternehmertums die Frage, ob sie eine doppelte Buchführung machen müssen oder nicht. Grundsätzlich trifft diese Pflicht auf Unternehmen zu, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
- Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
- Der Umsatz liegt bei über 600.000 Euro.
- Der Gewinn ist höher als 60.000 Euro.
Freiberufler dürfen unabhängig von Ihrem Umsatz oder Gewinn immer die einfache Buchführung verwenden. Sie zeichnen also ihre Geschäftsvorfälle chronologisch auf und erstellen auf der Basis dieser Art der Buchhaltung eine sogenannte Einkommensüberschussrechnung, in der die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Bei der doppelten Buchführung müssen hingegen alle Geschäftsvorfälle zweimal erfasst werden. Außerdem müssen am Jahresende eine Bilanz und eine GuV ermittelt werden.