Als Angestellter privat versichern lassen: Für wen sich die PKV lohnt

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Das deutsche Sozialversicherungssystem: Beispiele für Versicherungsleistungen Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ / Link

In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht – doch nicht jeder darf frei zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wählen. Für Angestellte hängt der Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) vor allem von der Höhe des regelmäßigen Einkommens ab. Dieser Ratgeber erklärt, wie das duale System funktioniert, welche Angestellten überhaupt wechseln dürfen und worauf sie dabei achten sollten.

Das deutsche Versicherungssystem im Überblick

Während viele Risikovorsorgen freiwillig sind (zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung), ist eine Absicherung obligatorisch: Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss krankenversichert sein. Diese Versicherungspflicht ist dual strukturiert und teilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).

Bei beiden Varianten werden monatliche Beiträge fällig, doch die Berechnung unterscheidet sich grundlegend. Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge anteilig am Einkommen – bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Die private Krankenversicherung kalkuliert dagegen risikoabhängig: Hier spielen das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der individuell gewählte Leistungsumfang eine Rolle.

Ein weiterer Unterschied liegt im Abrechnungsverfahren. In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip: Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Privat Versicherte erhalten die Rechnung dagegen selbst, müssen also zunächst in Vorleistung gehen und bekommen die Kosten anschließend von ihrer Versicherung erstattet (Kostenerstattungsprinzip). Doch nicht jeder Angestellte kann sich überhaupt privat versichern – für wen kommt eine PKV also infrage?

Welche Angestellten können sich privat versichern lassen?

Für Angestellte gibt es eine zentrale Zugangsvoraussetzung zur privaten Krankenversicherung: Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt muss die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Diese Grenze – gesetzlich als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet – ist in § 6 SGB V geregelt. Wer mit seinem Einkommen darunter liegt, bleibt in der Regel pflichtversichert in der GKV; wer sie überschreitet, wird versicherungsfrei und darf sich privat versichern oder freiwillig in der GKV bleiben.

Die konkrete Höhe der Versicherungspflichtgrenze steht nicht im Gesetz, sondern wird von der Bundesregierung jährlich per Rechtsverordnung neu festgesetzt und an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst – sie steigt im Zeitverlauf also tendenziell an. Den jeweils aktuellen Wert veröffentlichen offizielle Stellen wie das Bundesministerium für Gesundheit und die gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig zu wissen: Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt nicht nur der laufende Lohn, sondern auch regelmäßig gezahlte Sonderzuwendungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich fließen.

Für gut verdienende Angestellte oberhalb dieser Grenze kann sich ein Blick auf die private Krankenversicherung lohnen. Die Entscheidung sollte sich aber nicht allein am Beitrag orientieren, sondern auch an den langfristigen Rahmenbedingungen (siehe unten).

Schaubild: GKV und PKV im Vergleich

Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Angestellte

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Der wichtigste Vorteil der PKV ist der individuell gestaltbare Leistungskatalog. Je nach Tarif lassen sich Bausteine wie Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, eine höhere Erstattung für Zahnersatz und Zahnreinigung oder der Zugang zu bestimmten Behandlungsmethoden vereinbaren. Da der Leistungsumfang vertraglich festgelegt wird, sind die einmal zugesagten Leistungen dem Vertrag entsprechend garantiert.

Damit die Beiträge im Alter nicht ungebremst steigen, bilden private Versicherer Alterungsrückstellungen: In jüngeren Jahren zahlen Versicherte mehr ein, als für die tatsächlichen Gesundheitskosten nötig wäre; dieser Anteil wird verzinst zurückgelegt, um die höheren Kosten im Alter abzufedern. Zusätzliche Bausteine wie das Krankentagegeld sichern bei längerer Erkrankung den Einkommensausfall ab.

Was Angestellte vor dem Wechsel bedenken sollten

Die PKV bringt nicht nur Vorteile. Wer wechselt, sollte auch die Kehrseiten kennen:

  • Erschwerte Rückkehr in die GKV: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist an Bedingungen geknüpft und ab dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht mehr möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V).
  • Keine beitragsfreie Familienversicherung: Anders als in der GKV sind Ehepartner und Kinder in der PKV nicht kostenlos mitversichert – für jede Person fällt ein eigener Beitrag an.
  • Beitragsentwicklung im Alter: Trotz Alterungsrückstellungen können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen, etwa durch den medizinischen Fortschritt und steigende Behandlungskosten.
  • Vorleistung bei Rechnungen: Privat Versicherte müssen Arztrechnungen zunächst selbst begleichen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angestellten können überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jährlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Liegt das Einkommen darunter, besteht in der Regel Versicherungspflicht in der GKV. Den aktuellen Grenzwert veröffentlichen offizielle Stellen wie das Bundesministerium für Gesundheit.

Welche Nachteile hat eine private Krankenversicherung für Angestellte?

Zu den wichtigsten Punkten zählen die erschwerte Rückkehr in die GKV (ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen), die fehlende beitragsfreie Familienversicherung, mögliche Beitragssteigerungen im Alter sowie die Pflicht, Arztrechnungen zunächst selbst zu bezahlen.

Kann ich als Angestellter später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln?

Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die GKV jedoch in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Wovon hängt die Höhe des PKV-Beitrags ab?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem individuell gewählten Leistungsumfang. Zusätzlich fließen Alterungsrückstellungen in die Kalkulation ein.