Der VL-Banksparplan: vermögenswirksame Leistungen sicher anlegen

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Viele Arbeitnehmer wissen, dass ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt und dass sich diese in einen Bausparvertrag oder in Fonds anlegen lassen. Weniger bekannt ist, dass auch ein Banksparplan als Anlageform für die VL infrage kommt. Er setzt auf Sicherheit statt auf Renditechancen – und geht dafür bei der staatlichen Förderung leer aus.

Wie funktioniert die VL-Anlage im Banksparplan?

Ein VL-Banksparplan funktioniert ähnlich wie eine klassische Sparanlage. Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen monatlich direkt an die gewählte Bank, die den Betrag für den Arbeitnehmer verzinslich anlegt. Wie bei allen VL-Anlagen gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren – sie beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. In der Praxis wird sechs Jahre lang eingezahlt, im siebten Jahr ruht der Vertrag (sogenannte 6-plus-1-Regel). Zins- und Bonusgestaltung unterscheiden sich von Bank zu Bank, weshalb sich ein Vergleich der Angebote lohnt.

Staatliche Förderung: Warum der Banksparplan leer ausgeht

Der Banksparplan ist reines Geldsparen – und diese Anlageform wird staatlich nicht gefördert. Weder die Arbeitnehmersparzulage noch die Wohnungsbauprämie fließen in einen Banksparplan. Gefördert werden nur andere VL-Wege: das Bausparen beziehungsweise die Tilgung eines Immobilienkredits sowie das Beteiligungssparen in Fonds- oder ETF-Sparplänen. Die Arbeitnehmersparzulage ist zudem einkommensabhängig; wer mit seinem zu versteuernden Einkommen über den gesetzlichen Grenzen liegt, hat ohnehin keinen Anspruch darauf.

Für wen eignet sich der Banksparplan?

Schaubild: VL-Anlageformen im Überblick

Weil es keine Zulage gibt, ist der Banksparplan vor allem für Arbeitnehmer interessant, die aufgrund ihres Einkommens keine Förderung erhalten – oder die schlicht das Kursrisiko eines Fondssparplans vermeiden wollen. Aber auch wer über den Fördergrenzen liegt, sollte die VL vom Arbeitgeber nicht verschenken.

Der Banksparplan bietet ein hohes Maß an Sicherheit: Anleger tragen kein Kursrisiko und können die Wertentwicklung meist gut planen. Häufig gibt es einen festen Grundzins und einen Bonus am Ende der Laufzeit, den die Bank auszahlt. Abschluss-, Verwaltungs- oder laufende Kosten fallen in der Regel nicht an, und bei vielen Anbietern lässt sich die Sparrate flexibel an die Lebens- und Arbeitssituation anpassen. Als Bankguthaben unterliegt das Ersparte zudem der gesetzlichen Einlagensicherung, die je Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro abdeckt.

Steuer und Freistellungsauftrag im Blick behalten

Zinsen und Bonus eines Banksparplans zählen zu den Kapitalerträgen und unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag: Seit 2023 sind das 1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Weil viele Banken den Bonus gebündelt am Ende der Laufzeit zahlen, kann gerade in diesem Jahr eine größere Summe zusammenkommen. Wer seinen Freistellungsauftrag bei der Bank rechtzeitig anpasst, stellt Erträge bis zur Höhe des Pauschbetrags von der Steuer frei und vermeidet, dass unnötig Abgeltungssteuer einbehalten wird.

Was gilt bei vorzeitiger Verfügung?

Wer vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist an sein Guthaben will, muss mit Nachteilen rechnen. Je nach Vertrag kann ein zugesagter Schlussbonus entfallen, und es können Kosten anfallen. Die genauen Folgen einer vorzeitigen Kündigung regeln die Bedingungen der jeweiligen Bank – ein Blick in den Vertrag lohnt sich daher schon vor Abschluss.

Das Wichtigste in Kürze

  • reines Geldsparen mit vermögenswirksamen Leistungen, ohne Kursrisiko
  • hohes Maß an Sicherheit, abgesichert über die gesetzliche Einlagensicherung
  • fester Zinsertrag und in der Regel ein Bonus der Bank
  • Sperrfrist von sieben Jahren (sechs Jahre Einzahlung plus ein Ruhejahr)
  • keine staatliche Förderung (weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie)
  • vor allem für Arbeitnehmer ohne Förderanspruch oder mit Wunsch nach Sicherheit geeignet

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein VL-Banksparplan und wie unterscheidet er sich vom Bausparvertrag?

Ein VL-Banksparplan ist reines Geldsparen: Die vermögenswirksamen Leistungen werden verzinslich angelegt, ohne Zweckbindung und ohne staatliche Förderung. Ein Bausparvertrag ist dagegen auf Wohnen und Immobilien ausgerichtet und kann – anders als der Banksparplan – mit Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert werden.

Welche Sperrfrist gilt für vermögenswirksame Leistungen im Banksparplan?

Für den VL-Banksparplan gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Üblich ist die 6-plus-1-Regel: sechs Jahre Einzahlung und ein anschließendes Ruhejahr. Rechtliche Grundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Erhalten Arbeitnehmer für einen Banksparplan staatliche Förderung?

Nein. Reines Geldsparen im Banksparplan ist nicht förderfähig; Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gibt es nur für das Bausparen und für das Beteiligungssparen in Fonds. Trotzdem sollten Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber gezahlten VL nutzen, statt sie verfallen zu lassen.

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung eines VL-Banksparplans?

Bei einer Verfügung vor Ablauf der Sperrfrist greifen die Vertragsbedingungen der Bank. Je nach Vertrag kann ein zugesagter Bonus entfallen, und es können Kosten anfallen. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Vertrag.