Themenreihe VL I: Der Banksparplan

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Den meisten Arbeitnehmern ist bekannt, dass ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) zahlt, und dass diese wahlweise in einen Bausparvertrag, oder in Investmentfonds angelegt werden können. Was vielen nicht bewusst ist, dass es auch Banksparpläne gibt, die für die VL genutzt werden können.

Wie sieht eine VL-Anlage in einem Banksparplan aus?

Banksparpläne ähneln sich in ihrer Art und Weise normalen Sparanlagen. Monatlich werden die VL vom Arbeitgeber direkt zur entsprechenden Bank überwiesen. Diese legt die Beträge verzinslich für den Arbeitnehmer an. Jedoch ist eine Sperrzeit von 7 Jahren vorgesehen – wie bei allen anderen VL-Anlagen auch. Die Zinsgestaltung und eventuelle Bonuszahlung durch die Bank, variieren jedoch von Institut zu Institut. Anleger sollten daher die verschiedenen Angebote gut vergleichen.

Welche staatliche Förderung erhalten Arbeitnehmer auf ihre Einzahlungen?

Banksparpläne werden vom Staat nicht mit einer Prämie gefördert. Daher machen Einzahlungen in diese Anlagen nur für diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht in den Genuss in der staatlichen Förderung kommen.

Für wen eignen sich Banksparpläne?

Wie bereits erwähnt, erhalten Sparer hier keine staatliche Förderung. Aber auch wer über den Einkommensgrenzen verdient, sollte VL vom Arbeitgeber nicht verschenken. Banksparpläne bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Anleger sind keinem Kursrisiko ausgesetzt und können daher die Rendite in den meisten Fällen planen. Oftmals gibt es einen festen Grundzins – der teilweise über dem anderer Sparanlagen liegt – und einen Extrabonus am Ende der Laufzeit, der direkt von der Bank gezahlt wird. Es fallen keine Abschlussgebühren, laufende Kosten oder Verwaltungsgebühren an. Bei verschiedenen Anbietern kann die Rate auch flexibel der Lebens- beziehungsweise Arbeitssituation angepasst werden.

Worauf ist bei der VL-Anlage in Banksparpläne zu achten?

Da die meisten Anbieter am Ende der Laufzeit einen Extrabonus zahlen, sollten Anleger in diesem Jahr besonderen Wert auf ihren Freistellungsauftrag legen. Da hier eine größere Summe in einem Mal gezahlt wird, kann das den Freibetrag erheblich belasten. Deswegen sollte in diesem Jahr der Freibetrag bei diesem Institut erhöht werden, damit keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss.
Ein weiterer Aspekt ist, dass bei vorzeitiger Verfügung des Guthabens, die VL wieder zurückgezahlt werden müssen, oder eine so genannte Strafgebühr anfällt. Die Details dazu sind in den Bedingungen der jeweiligen Bank zu finden.

Alle Details noch einmal auf den Punkt gebracht:

  • eignet sich für Arbeitnehmer, die über den gesetzlichen Einkommensgrenzen für VL Förderung liegen
  • hohes Maß an Sicherheit
  • fester Zinsertrag und Bonus durch die Bank
  • 7 Jahre Laufzeit
  • keine staatliche Förderung auf Einzahlungen

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