Inhaltsverzeichnis
Ob im Assessment-Center oder im persönlichen Gespräch: Für viele Bewerberinnen und Bewerber ist das Vorstellungsgespräch eine Stresssituation, in der Nervosität und Unsicherheit kaum zu vermeiden sind. Das ist verständlich, denn das Gespräch kann über den weiteren beruflichen Werdegang mitentscheiden. Mit einer guten Vorbereitung und dem Wissen um die eigenen Rechte lässt sich die Anspannung jedoch deutlich verringern.
Die Vorbereitung
Eine gründliche Vorbereitung ist die Grundlage für einen überzeugenden Auftritt. Wer sich vorab mit dem Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle beschäftigt, wirkt interessiert und tritt sicherer auf. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten:
- Grundkenntnisse über das Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, und über die ausgeschriebene Stelle
- Ein gepflegtes Erscheinungsbild und zum Unternehmen passende, saubere Kleidung
- Eine geplante Anreise, die ein pünktliches Erscheinen sicherstellt
- Vorbereitete Antworten auf typische Fragen, etwa zu Stärken, Schwächen und Motivation
Der erste Eindruck entsteht schnell und lässt sich später nur schwer korrigieren. Wer unpünktlich erscheint oder unpassend gekleidet ist, erschwert sich den Einstieg unnötig. Ein Probelauf mit einer vertrauten Person oder mithilfe von Ratgeberliteratur hilft, ruhiger und sicherer in das Gespräch zu gehen.
Verbales und nonverbales Auftreten im Vorstellungsgespräch
Das eigentliche Gespräch gliedert sich in drei Phasen: Begrüßung, Gespräch und Verabschiedung.
In der Begrüßungsphase sind einige Umgangsformen üblich: vor dem Eintreten anklopfen, sich auf Aufforderung mit vollem Namen vorstellen und einen angebotenen Handschlag mit festem, aber nicht zu kräftigem Druck erwidern. Achten Sie auf einen angemessenen Abstand zu Ihrem Gegenüber und setzen Sie sich erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Angebotene Getränke dürfen Sie annehmen – idealerweise alkoholfreie.
Im Gesprächsteil kommt es darauf an, aktiv mitzureden und sich als Person und mögliche Fachkraft für das Unternehmen vorzustellen. Einsilbige Antworten, bei denen der Gesprächspartner jede Information einzeln erfragen muss, hinterlassen einen passiven Eindruck. Hören Sie aufmerksam zu, antworten Sie präzise auf die Fragen und achten Sie auf eine offene, selbstbewusste Körperhaltung. Ein ruhiges Sprechtempo und eine klare, sachliche Wortwahl ohne Umgangssprache runden das Bild ab.
Ist der Gesprächsteil geschafft, folgt die Verabschiedung. Auch hier gelten die üblichen Höflichkeitsformen. Sie können noch einmal Ihr Interesse an der Stelle deutlich machen und sich anschließend kurz und freundlich verabschieden.
Welche Fragen der Arbeitgeber nicht stellen darf
Nicht jede Frage im Vorstellungsgespräch ist zulässig. Das Fragerecht des Arbeitgebers wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) begrenzt: Fragen, die an ein in § 1 AGG geschütztes Merkmal anknüpfen, sind grundsätzlich unzulässig. Geschützt sind demnach:
- Geschlecht
- Religion und Weltanschauung
- Ethnische Herkunft
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Konkret heißt das: Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft oder der Familienplanung, nach der Religionszugehörigkeit oder nach dem Gesundheitszustand sind grundsätzlich verboten. Auf solche unzulässigen Fragen müssen Bewerberinnen und Bewerber nicht wahrheitsgemäß antworten – bei der Frage nach einer Schwangerschaft ist ausdrücklich auch eine unwahre Antwort zulässig.
Weitere Themen aus der Privatsphäre – etwa Vermögensverhältnisse, Vorstrafen oder eine Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit – darf der Arbeitgeber in der Regel ebenfalls nicht abfragen. Zulässig sind solche Fragen nur, wenn sie für die konkrete Stelle nachweislich von Bedeutung sind, etwa eine einschlägige Vorstrafe bei einer Tätigkeit mit besonderer Vertrauensstellung.
Gehaltsvorstellungen richtig ansprechen
Anders als die genannten Tabuthemen gehört die eigene Gehaltsvorstellung durchaus in viele Gespräche, sollte aber mit Bedacht platziert werden. In der Regel ist es sinnvoll, sie eher gegen Ende des Gesprächs anzusprechen – oft greift der Arbeitgeber das Thema ohnehin selbst auf. Wer zu früh damit beginnt, riskiert einen unpassenden Eindruck.
Häufige Fragen zum Vorstellungsgespräch
Wie sollte man sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten?
Informieren Sie sich über das Unternehmen und die Stelle, legen Sie Kleidung und Anreise rechtzeitig fest und überlegen Sie sich Antworten auf typische Fragen. Ein Probelauf mit einer vertrauten Person hilft, sicherer aufzutreten.
Welche Fragen darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht stellen?
Unzulässig sind Fragen, die an ein in § 1 AGG geschütztes Merkmal anknüpfen – etwa nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Herkunft, Behinderung oder sexueller Identität. Auf solche Fragen müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten.
Wann sollte man Gehaltsvorstellungen im Gespräch ansprechen?
Das Thema wird üblicherweise eher gegen Ende des Gesprächs behandelt. Häufig bringt der Arbeitgeber es selbst zur Sprache; ein zu früher Einstieg kann unpassend wirken.
Wie verhält man sich richtig bei Begrüßung und Verabschiedung?
Klopfen Sie an, stellen Sie sich mit vollem Namen vor und erwidern Sie einen angebotenen Handschlag fest, aber nicht zu kräftig. Zum Abschluss bekräftigen Sie kurz Ihr Interesse an der Stelle und verabschieden sich freundlich.