Vermögenswirksame Leistungen (VL): Der Bausparvertrag

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Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein freiwilliger Zuschuss, den viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten und Auszubildenden zusätzlich zum Lohn in eine Sparanlage einzahlen. Eine der beliebtesten Anlageformen dafür ist der Bausparvertrag – vor allem wegen der vertraglich festgelegten Verzinsung und der Aussicht auf ein späteres, zinsgünstiges Bauspardarlehen.

Der Bausparvertrag

Als Bausparvertrag werden Sparverträge bezeichnet, die mit einer Bausparkasse abgeschlossen werden. In der Sparphase zahlen Bausparerinnen und Bausparer in monatlichen Raten ein; ist die vereinbarte Mindestsparsumme erreicht und der Vertrag zuteilungsreif, können sie ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Auf das angesparte Guthaben zahlt die Bausparkasse eine Grundverzinsung, die in der Regel jährlich gutgeschrieben und auf dem Kontoauszug ausgewiesen wird. Viele Tarife gewähren zusätzlich einen Bonuszins, der am Ende der Bindefrist ausgezahlt wird. Die Einlagen gelten als vergleichsweise sichere Anlage. Da die Mittel der Bausparkassen zweckgebunden sind, darf ein Bauspardarlehen ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden – etwa für den Bau oder Kauf von Wohneigentum sowie für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Die staatliche Förderung

Wer die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag einzahlen lässt, kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen eine gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angehoben: Sie liegt seither bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare (zuvor 17.900 beziehungsweise 35.800 Euro). Der Antrag wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung gestellt. Für das Bausparen beträgt die Zulage neun Prozent auf die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen; gefördert werden dabei höchstens 470 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 940 Euro bei Ehepaaren – das entspricht einer Zulage von bis zu 43 beziehungsweise 86 Euro pro Jahr. Ausgezahlt wird die Zulage nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, geht die Arbeitnehmersparzulage in der Regel verloren. Prämienunschädlich ist eine vorzeitige Verfügung nur in bestimmten Fällen, etwa wenn das Guthaben unmittelbar für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird oder bei längerer Arbeitslosigkeit.

Die Kosten von Bausparverträgen

Beim Abschluss eines Bausparvertrages fällt in der Regel eine Abschlussgebühr an, die üblicherweise ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme beträgt. Mit ihr decken die Bausparkassen einen Teil der Beratungs- und Verwaltungskosten. Da Abschlussgebühr sowie Guthaben- und Darlehenszinsen je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen, lohnt es sich, mehrere Angebote der Bausparkassen genau zu vergleichen.

Schaubild: Bausparvertrag: Ablauf

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Was ist ein Bausparvertrag und wie funktioniert er?

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse. Er verläuft in zwei Phasen: In der Sparphase zahlt man regelmäßig ein und baut ein Guthaben auf. Ist die Mindestsparsumme erreicht und der Vertrag zuteilungsreif, folgt die Darlehensphase, in der ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke abgerufen werden kann.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen in einen förderfähigen Bausparvertrag einzahlen lassen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die gesetzliche Grenze (seit 2024: 40.000 Euro für Alleinstehende, 80.000 Euro für Ehepaare) nicht übersteigt. Beantragt wird die Zulage über die Einkommensteuererklärung.

Welche Kosten fallen bei einem Bausparvertrag an?

Typisch ist eine einmalige Abschlussgebühr von in der Regel ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Je nach Anbieter können weitere Entgelte wie Kontoführungsgebühren hinzukommen. Ein Vergleich mehrerer Tarife hilft, die Gesamtkosten gering zu halten.

Wofür darf ein Bauspardarlehen verwendet werden?

Ein Bauspardarlehen ist zweckgebunden und darf nur wohnwirtschaftlich eingesetzt werden – zum Beispiel für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, für Renovierung und Modernisierung oder zur Ablösung bestehender Wohnkredite.