Sozialversicherungsfachangestellter

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Der Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten ist abwechslungsreicher und anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es sind nicht nur wechselnde gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern der Beruf fordert auch ein sicheres kommunikatives Verhalten. Wie vielfältig das Berufsbild ist, zeigen die Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung: Kundenberater, Sachbearbeiter, Fallmanager, Personalsachbearbeiter oder Versicherungsfachmann sind nur einige davon. Die Sozialversicherungsträger bieten eine intensive Weiterbildung, die als Krankenkassenfach- oder Betriebswirt, Verwaltungs- oder Versicherungsfachwirt, oder als Fachkaufmann für Büromanagement abgeschlossen werden kann. Ein nachfolgendes Fachschulstudium führt zu Leitungspositionen im Gesundheits-, Verwaltungs- und Versicherungswesen.

Kurzbeschreibung der Tätigkeit

Ein Sozialversicherungsfachangestellter gehört zur Berufsgruppe der Bürofachkräfte. In seiner Tätigkeit geht es um die Erfassung und Berechnung von Sozialversicherungsleistungen, die Klärung von Ansprüchen und versicherungsrechtliche Angelegenheiten. Dabei gehört der Kontakt zu den Versicherten zu den Hauptmerkmalen der Tätigkeit. Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen Allgemeine Krankenversicherung, Knappschaftliche Sozialversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung und Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Nur mit der Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellter kann eine berufliche Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger aufgenommen werden.

Die duale Ausbildung:

Inhalte der Ausbildung

Grundlegende Ausbildungsinhalte sind für alle Fachrichtungen Wirtschaftslehre, Sozialversicherungslehre, Rechtslehre und Rechnungswesen. Bezogen auf die jeweilige Fachrichtung lernen die Auszubildenden, wie sich Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellen lassen, welche Bestimmungsgrößen für die Berechnung von Beiträgen gelten und welche Ansprüche auf Leistungen bestehen können. Dazu kommen die Kenntnis verwaltungsrechtlicher Verfahren und die Anforderungen, die bei gerichtlichen Verfahren zu erfüllen sind. Einen wesentlichen Teil der Ausbildung nehmen auch die Vorschriften des Datenschutzes ein sowie die umfassende Aneignung moderner Bürokommunikationsprozesse, die ein Sozialversicherungsfachangestellter zur Verfügung und Bearbeitung von umfassenden Datenbeständen benötigt.

Auf dieser Grundlage wird ein Sozialversicherungsfachangestellter auch beratend tätig. Diese Beratung kann gegenüber einzelnen Versicherten, Gruppen von Versicherten oder Arbeitgebern wahrgenommen werden. Auch Sozialversicherungsfachangestellte müssen über Marketing und Wettbewerb Bescheid wissen.

Entsprechend der jeweiligen Fachrichtung gibt es natürlich detaillierte Spezifikationen, die von einem Sozialversicherungsfachangestellten umfangreiches Fachwissen verlangen.

Ausbildungszugang und Voraussetzungen

Sozialversicherungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildung erfolgt über drei Jahre im dualen System von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Eine bestimmte schulische Vorbildung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. In der Praxis entscheiden sich die Ausbildungsträger jedoch in der Mehrheit für Bewerber mit höherer Reife.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf www.sozialmanagement-studium.de