Orthopädieschuhmacher

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Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen sind für die Erstellung und Anpassung von orthopädischen Heil- und Hilfsmitteln für PatientInnen mit Fußbeschwerden zuständig. Diese Heil- und Hilfsmittel helfen dabei, körperliche Beschwerden wie Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Wachstumsstörungen, Missbildungen oder fehlende Körperteile (z.B. Zehen) auszugleichen. Als Heil- und Hilfsmittel sind orthopädische Schuhe, Innenschuhe (z.B. Prothesen, Lähmungsbandagen, Schienbeinschalen, Fußheber) und Maßeinlagen anzusehen, welche allesamt von Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen gefertigt werden. Vor der Fertigung nehmen Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen eine Anamnese der Kunden auf, sowie Maß von deren Füßen und fertigen ein Gipsmodell an, welches anschließend mit Harz ausgegossen wird.

Moderne Möglichkeiten zur Analyse von Füßen (z.B. Fußdruckmessung oder Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer-Scan) sowie der Einsatz neuartiger Fertigungsverfahren (z.B. Computerfräse) erweitern das Tätigkeitsprofil von Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen.

Orthopädenschuhmacher ist ein Handwerksberuf, welcher Kenntnisse in der Anatomie und Medizin erfordert. Darüber hinaus zählen auch die Kundenberatung und der Verkauf zu den üblichen Tätigkeitsbereichen von Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen.

Ausbildung

Die staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen erfolgt dual. Das bedeutet, das die Ausbildung sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb abgehalten wird. Während in der Berufsschule die Theorie erlernt wird, erfolgt die Vermittlung der Praxis im Ausbildungsbetrieb.

Bei der Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen wird erlernt, wie Fußfehlstellungen diagnostiziert, Kunden beraten und maßgeschneiderte Lösungen für deren Füße entwickelt werden.

Regelung der Ausbildung / Ablauf

Die Verordnung über die staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen (Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung – OrthopschuhmAusbV)) sorgt für bundesweite, einheitliche Regeln. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Rahmen der Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen erlernt werden sollen, richten sich nach einem, in der Verordnung festgelegten, Ausbildungsrahmenplan. Die Inhalte dieses Ausbildungsplans sind verpflichtend abzuhalten. Zu diesen zählen etwa die Beurteilung von Anatomie, die Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, die Anmessung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln, die Anfertigung von Einlagen, die Planung und Vorbereitung von Arbeitsabläufen, usw.

Die Berufsausbildung gliedert sich in berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab, welche in zwei Teile gegliedert ist. Der erste Teil der Prüfung erfolgt bereits nach dem zweiten Ausbildungsjahr, der zweite Teil wird am Ende der Ausbildungszeit absolviert.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen entspricht einer Dauer von 3,5 Jahre (entspricht 42 Monate).

Abschluss der Ausbildung

Der anerkannte Ausbildungsberuf zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherinnen ist entsprechend der Handwerksordnung (kurz HwO) geregelt.

Am Ende der Ausbildung steht die Gesellenprüfung, welche vor der Industrie- und Handwerkskammer abgelegt werden muss. Geprüft werden Fertigkeiten und theoretische. Darüber hinaus wird ein Gesellenstück abverlangt.

Die Gesellenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln, Beratung, Orthopädieschuhtechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde statt.

Ausblick nach der Ausbildung

Berufsbilder fertiger Gesellen und Gesellinnen umfassen die Arbeit in Fachbetrieben des Orthopädieschuhmacher-Handwerks, Sanitätshäusern mit Orthopädieschuhtechnikabteilung sowie Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen. Darüber hinaus sind Beschäftigungsmöglichkeiten in der industriellen Herstellung orthopädische Schuhe zu finden.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Berufsbild

Für Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen gibt es einige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten:

– Diverse Seminare und Kongresse

– Berufliche Weiterbildungen: z.B. Techniker der Fachrichtung Schuhtechnik

– Hochuniversitäre Ausbildungen: z.B. Studium im Bereich Orthopädie- und Rehatechnik.

Außerdem besteht die Möglichkeit eine Meisterprüfung abzulegen. Meister und Meisterinnen sind dazu befähigt eine eigenen Werkstatt zu eröffnen und Lehrlinge auszubilden.

Für weitere Informationen zur Ausbildung sowie zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen folgen Sie bitte folgenden Weblinks:

https://www.ausbildung.de/berufe/orthopaedieschuhmacher/gehalt/

https://www.azubi.de/beruf/ausbildung-orthopaedieschuhmacher

https://www.ostechnik.de/fort-und-weiterbildungsmoeglichkeiten-in-der-technischen-orthopaedie

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für den Beruf als Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen geeignet?

Personen, die handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, Beobachtungsgenauigkeit und eine sorgfältige Arbeitsweise aufweisen sind für den Beruf als Orthopädieschuhmacher und Orthopädieschuhmacherinnen bestens geeignet. Außerdem empfehlenswert sind Spaß am Beraten und Verkaufen und ein gewisses Maß an Empathiefähigkeit.