Bildungsgutschein: Förderung für Fort- und Weiterbildungen

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Wer heutzutage auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und bestehen möchte, kann sich nicht nur auf die im Rahmen seiner beruflichen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten verlassen. Viele Unternehmen legen großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter sich regelmäßig weiterbilden, um sich den ständigen Veränderungen und Neuerungen anpassen zu können. Oftmals findet Weiterbildung betriebsintern statt. Wer allerdings gerade auf Jobsuche ist oder sich aus Eigeninitiative fortbilden möchte, steht oftmals vor dem Problem, wer die teils hohen Kosten für eine solche Maßnahme trägt. Hochwertige Weiterbildungen schlagen nicht selten mit mehreren Tausend Euro zu Buche. Aus diesem Grund bietet die Agentur für Arbeit eine Förderung für Fort- und Weiterbildungen an: den sogenannten Bildungsgutschein.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein von der Arbeitsagentur ausgestelltes Dokument, das den Inhaber zur Teilnahme an einer vorab festgelegten Weiterbildung berechtigt. Für sämtliche entstehende Kosten (unter Umständen auch Fahrkosten zum Ausbildungsort, etc.) kommt die Behörde auf. Der Teilnehmer verpflichtet sich um Gegenzug dazu, die im Rahmen der Fortbildung stattfindenden Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und sich nach Kräften zu bemühen, das Bildungsziel zu erreichen. Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich für eine Dauer von drei Monaten. Während dieser Zeit hat der Inhaber Zeit, sich eine entsprechende Fortbildung zu suchen. Welche Weiterbildungen infrage kommen, wird vorab im Rahmen eines Beratungsgesprächs festgelegt.

Wer kann den Bildungsgutschein beantragen?

Grundsätzlich kann der Bildungsgutschein von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern gleichermaßen beantragt werden. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung  / IHK Ausbildung und/oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren. Bei Arbeitsuchenden wird eine Weiterbildung bewilligt, wenn davon auszugehen ist, dass diese die Chancen auf eine Anstellung erhöht. Arbeitnehmer bekommen einen Bildungsgutschein, wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind und mit einer entsprechenden Fortbildung die Möglichkeit besteht, dass der Jobverlust abgewendet werden kann. Bevor ein Bildungsgutschein ausgestellt werden kann, muss ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit stattfinden, um die persönliche Eignung festzustellen.

Worauf sollten Antragsteller achten?

Wer einen Bildungsgutschein beantragen möchte, sollte sich am besten bereits vorab überlegen, welche Weiterbildungen für ihn persönlich und seine berufliche Situation infrage kommen. Ansonsten können Weiterbildungsinstitute und Lehrgänge auch von der Arbeitsagentur direkt empfohlen werden. Wurde der Bildungsgutschein ausgestellt und der Inhaber findet während des Zeitraums von drei Monaten keine entsprechende Maßnahme, kann das Dokument nach Absprache verlängert werden. Bei der Wahl des Bildungsträgers muss darauf geachtet werden, dass die angebotene Weiterbildung auch für die Förderung von der Agentur für Arbeit geeignet ist. Diese Angaben können sowohl bei der Behörde als auch beim Bildungsträger selbst erfragt werden.  Oftmals bietet sich hier auch ein Blick auf die örtliche IHK Webseite an, da diese viele förderfähige IHK Weiterbildungen bieten.

Fazit

Der Bildungsgutschein ist gut geeignet, um sich zusätzliche berufsbezogene oder persönliche Kenntnisse anzueignen, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Allerdings sollten Inhaber des Gutscheins darauf achten, dass die gewählte Fortbildung auch tatsächlich Inhalte und ein entsprechendes Bildungsziel aufweist, die bei der Jobsuche bzw. auf dem Arbeitsmarkt von Nutzen sein können. Genaue Informationen zu Inhalten und Bildungsziel können beim jeweiligen Bildungsträger in einem persönlichen Gespräch erfragt werden.

Weblinks zum Thema Bildungsgutschein

www.bildungspraemie.info