Schornsteinfeger

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Zu den Tätigkeiten eines Schornsteinfegers zählen das Kehren von Schornsteinen und Kaminen sowie das Reinigen und die Kontrolle von Heizungs-, Lüftungs- und Abgasanlagen. Lüftungs- und Feuerungsanlagen werden beispielsweise geprüft auf deren Betriebssicherheit. Dieser Betriebssicherheitsprüfung liegen umweltschutzrechtliche und baurechtliche Vorgaben zugrunde. Auch das Durchführen von Immissionsschutzmessungen zählt zu den Aufgaben eines Schornsteinfegers. Bei diesen Messungen erhobene Resultate werden regelmäßig dokumentiert. Des Weiteren kann ein Schornsteinfeger an baurechtlichen Begutachtungen beteiligt sein und führt Kundenberatungen durch. Themen von Kundenberatungen sind unter anderem klimatechnischer oder feuerungstechnischer Natur.

Aufgrund moderner Heizmaterialien und Heizgewohnheiten haben sich die Tätigkeitsschwerpunkte eines Schornsteinfegers dahin gehend geändert, dass die traditionelle Aufgabe des Kehrens von Kaminen und Schornsteinen heute einen vergleichsweise geringen Anteil der berufstypischen Aufgaben einnimmt.

Schornsteinfeger sind meist im Bereich des Handwerks beschäftigt. Hier arbeiten sie beispielsweise bei einem Bezirksschornsteinfeger.

Die Ausbildung zum Schornsteinfeger:

Geregelt ist die dreijährige Ausbildung zum Schornsteinfeger in der Handwerksordnung (HwO). Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung festgelegt, die Voraussetzung ist für den Beginn einer entsprechenden Ausbildung.

Lehrinhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre umfassen beispielsweise das Beurteilen der Brand- und Betriebssicherheit von Anlagen, das Feststellen von Funktionsstörungen an Lüftungs- oder Abgasleitungen und das Durchführen von Abgaswegeprüfungen. Außerdem wird einem auszubildenden Schornsteinfeger Fachwissen vermittelt zum Brandverhalten von Baustoffen, zu verschiedenen Reinigungs- und Kehrverfahren und zum Vermeiden betriebsbedingter Umweltbelastungen. Des Weiteren erlernt der Auszubildende das Planen von Arbeitsabläufen und das Erstellen und Anwenden von technischen Skizzen sowie das Darlegen erhobener Arbeitsergebnisse dem Kunden gegenüber.

Während des dritten Ausbildungsjahres lernt ein angehender Schornsteinfeger unter anderem Einsatzmöglichkeiten von Umwelttechnik kennen, sammelt Erfahrung im Erstellen von Mess- und Prüfberichten sowie im Ergreifen von Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren, und wird informiert über die Ursachen von Korrosion und Schornsteindurchfeuchtung.

Die Berufseignung eines angehenden Schornsteinfegers wird geprüft im Rahmen einer Zwischen- und einer Gesellenprüfung. Die Zwischenprüfung umfasst einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Auch die Gesellenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Während des praktischen Teils ist ein Auszubildender zu zwei Prüfungsstücken und sechs Arbeitsproben aufgefordert. Der schriftliche Teil umfasst Bereiche wie Technologie und technisches Zeichnen.