Rechtsanwaltsfachangestellte

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Ein Anwalt verhilft, wenn es nötig wird, die eigenen Rechte zu vertreten. Dabei hilft ihm die Rechtsanwaltsfachangestellte.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte hilft dem Anwalt bei der Organisation der Arbeit. Sie achtet beispielsweise darauf, dass alle benötigten Akten rechtzeitig auf Wiedervorlage kommen. Generell ist sie oftmals dafür zuständig, dass alle Fristen gewahrt bleiben. Eine wichtige Aufgabe für die Rechtsanwaltsfachangestellte ist zudem die Kostenabrechnung. Sie berechnet das Entgelt für die erbrachten Leistungen des Anwalts, versendet die Rechnungen an die Mandanten und macht die Buchführung. Oftmals ist es auch die Rechtsanwaltsfachangestellte, die Telefonate für den Anwalt führt und Termine vereinbart. Sekretariatsaufgaben können also, je nach Organisation einer Kanzlei, auch zum Berufsalltag für die Rechtsanwaltsfachangestellte gehören.

Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Die korrekte Bezeichnung des Ausbildungsgangs lautet in Deutschland Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Erforderlich ist hierfür in der Regel der Realschulabschluss, wobei auch immer mehr junge Menschen mit Abitur oder Fachabitur diesen Beruf ergreifen, denn er kann auch vorbereitend für ein späteres Studium der Rechtswissenschaften sein. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung zulässig sein. Die Ausbildung findet im dualen System statt: Neben der Arbeit in der Kanzlei besucht die Rechtsanwaltsfachangestellte auch die Berufsschule.

Weblinks zum Beruf: