Themenreihe VL I: Der Bausparvertrag

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Der Bausparvertrag wird für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen gern gewählt. Vor allem die sichere und garantierte Verzinsung sowie die Möglichkeit, später das günstige Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, überzeugen viele Anleger.

Der Bausparvertrag

Als Bausparvertrag werden Sparverträge bezeichnet, die mit einer Bausparkasse abgeschlossen werden. Diese Verträge werden während der Sparphase in monatlichen Raten angespart, nach Ablauf der Sparphase können Vertragsinhaber dann ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nutzen. Bausparer erhalten in der Sparphase für ihr Guthaben zum einen eine Grundverzinsung, die jährlich zum Jahresende ausgezahlt und auf dem Kontoauszug ausgewiesen wird. Zusätzlich werden vielfach auch Bonuszinsen gewährt, die dann am Ende der siebenjährigen Bindefrist ausgezahlt werden. Durch Grund- und Bonuszinsen lassen sich so attraktive Renditen erzielen, die ohne Risiko vereinnahmt werden können. Zusätzlich besteht nach Erreichen der Mindestsparsumme beim Bausparvertrag auch die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Da die Mittel von Bausparkassen jedoch zweckgebunden sind, kann ein solches Darlehen ausschließlich wohnwirtschaftlich, also etwa für den Hausbau oder aber für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, eingesetzt werden.

Die staatliche Förderung

Bausparer, die auf ihr Bausparkonto die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers überweisen lassen, können zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist allerdings ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Ehepaaren. Wird diese Voraussetzung erfüllt, kann der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung gestellt werden. Es werden in diesem Fall neun Prozent Zulage auf die eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen gewährt. Förderfähig sind allerdings maximal 470 Euro bei Singles bzw. 940 Euro für Ehepaare pro Jahr.Die Auszahlung der Zulage erfolgt dann nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist. Sollte der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden, hat dies in aller Regel den Verlust der Arbeitnehmersparzulage zur Folge. Lediglich dann, wenn das Geld direkt für den Wohnungsbau eingesetzt wird oder der Vertragsinhaber arbeitslos wird, kann eine vorzeitige Verfügung prämienunschädlich erfolgen.

Die Kosten von Bausparverträgen

Beim Abschluss eines Bausparvertrages fallen in aller Regel Abschlussgebühren an, die zwischen 0,5-1,5 Prozent der Bausparsumme betragen können. Da sowohl die Abschlusskosten wie auch die Guthaben- und Darlehenszinsen je nach Anbieter variieren können, sollten Anleger die Angebote der Bausparkassen genauer vergleichen und so die jeweils besten Verträge für sich nutzen.

Lesenswertes:

http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/bausparvergleich_aid_51404.html/a> (Testsieger im Vergleich)

http://www.santanderconsumer.at/kredite/1fach-kredit.html (1 Fach Kredit)

http://www.bild.de/infos/bausparen/bausparvertrag-zuteilung/bausparvertrag-10501220.bild.html (Wozu dient ein Bausparvertrag?)