Steuerfachangestellte

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Die Tätigkeit eines Steuerfachangestellten besteht vor allem darin, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei deren Tätigkeiten zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise die Beratung von Mandanten hinsichtlich betriebswirtschaftlicher oder steuerlicher Thematiken, das Prüfen von Steuerbescheiden oder das Bearbeiten von Steuererklärungen. Im Auftrag von Selbstständigen oder Unternehmen kann ein Steuerfachangestellter unter anderem die Finanzbuchführung übernehmen und die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen.

Neben den fachspezifischen Tätigkeiten zählt zu den Aufgaben eines Steuerfachangestellten auch das Durchführen allgemeiner kaufmännischer Tätigkeiten. Die meisten Aufgaben führt ein Steuerfachangestellter mithilfe eines Computers durch. Aber auch der Kontakt mit Mandanten oder Finanzämtern auf persönlichem oder telefonischem Weg wird durch einen Steuerfachangestellten gepflegt. Bei den meisten Aufgaben eines Steuerfachangestellten ist das Einhalten von vorgegebenen Fristen von großer Wichtigkeit.

Beschäftigt sind Steuerfachangestellte häufig in Kanzleien oder Praxen. Aber auch in verschiedenen Dienstleistungsunternehmen der Bereiche Finanz- und Rechnungswesen oder Managementberatung werden Steuerfachangestellte eingesetzt.

Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten:

Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und ist bundesweit anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Angeboten wird die Ausbildung im Bereich der Freien Berufe.

Ein auszubildender Steuerfachangestellter lernt im ersten Ausbildungsjahr unter anderem den Umgang mit steuerlicher Rechtsprechung und entsprechender Fachliteratur. Außerdem erlernt er das Ermitteln von Besteuerungsgrundlagen und das Erstellen von Einkommensteuererklärungen. Informiert wird der Auszubildende des Weiteren über die Anwendung gebräuchlicher Buchführungsformen und die Mitwirkung bei der Fristenkontrolle.

Während des zweiten Ausbildungsjahres lernt ein angehender Steuerfachangestellter unter anderem das Führen von Lohn- und Gehaltskonten und das Erstellen von Gehalts- und Lohnabrechnungen. Übermittelt werden außerdem das Prüfen von Umsatzsteuerbescheiden und das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen. Der Auszubildende wird darüber hinaus vertraut gemacht mit Software zur Finanzbuchhaltung und mit den Regeln zur Datensicherheit.

Inhalte des dritten Ausbildungsjahres betreffen beispielsweise die Unterschiede verschiedener steuerpflichtiger Einkommen, die Berechnung von Gewerbesteuerrückstellungen oder das Erstellen von Vermögenssteuererklärungen. Außerdem wird vermittelt, wie Bilanzen aus der Buchführung entwickelt und wie Stundungsanträge gestellt werden.
Nach Vollendung des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung, die in schriftlicher Form abzulegen ist. Die Abschlussprüfung umfasst dann einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Inhalt der mündlichen Prüfung ist eine Sachbearbeitung, die mandantenorientiert durchgeführt werden soll. Im schriftlichen Teil werden die Bereiche Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.